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von
13.12.17
bis
13.12.17
DFP
3
Linz, Österreich
Dinghoferstraße 4
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Recht für (Not)Ärzte

Med. Fortbildung,  Öffentlich

Juristische Aspekte zu Behandlungsentscheidungen

 

Bei der Bewältigung von Einsatzgeschehnissen sind Notärzte zunehmend mit juristischen Fragestellungen konfrontiert. Die Fortbildung vermittelt ein juristisches Basiswissen zu ausgewählten Themen und bietet Raum für die zahlreichen Fragen der Prä- und Innerklinik.

 

Zielgruppe
Notärzte, Spitalsärzte, Hausärzte im Notdienst, Medizinstudenten / Turnusärzte mit Interesse zum Rettungsdienst / zur Notfallmedizin

 

Inhalte
Medizinische Behandlungsentscheidungen fußen auf zwei Voraussetzungen, nämlich der Indikation und der Übereinstimmung mit dem Patientenwillen. Die Themen des Fortbildungsabends im Detail: 
- Indikationsfragen aus juristischer/ethischer Sicht
- Wann liegt eine Übereinstimmung mit dem Patientenwillen vor?
- Ist der Patientenwille in jeder Situation für mich bindend oder gibt es Ausnahmen?
- Behandlungsentscheidungen im Notfall
- Besonderer Schutz für vulnerable Personengruppen (Kinder, psychisch/kognitiv beeintr. Erwachsene)
- Revers, Belassung

 

Methode
Präsentation, Diskussionen, zahlreiche Frage-Antwort-Runden

 

Referent
Dr. Michael Halmich, LL.M.

Jurist im Gesundheits- und Sozialwesen, ehem. Sanitäter und Ausbildner im Roten Kreuz, Gründer und Vorsitzender der Österr. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfallmedizin (ÖGERN), Autor und Verleger (Educa Verlag)

 

Besonderheit
Unsere neue Fortbildungsreihe orientiert sich sehr stark an der Praxis. Dr. Halmich beantwortet gerne Ihre persönlichen Fragen zum jeweiligen Thema. Schicken Sie uns diese mit Ihrer Anmeldung bis spätestens 14 Tage vorher.

 

 

Weitere Termine der Serie "Recht für (Not)Ärzte"
25. Oktober 2017 - Berufspflichten und Patientenrechte
14. März 2018 - Psychisch Erkrankte zwischen Freiheit und Sicherheit
13. Juni 2018 - Neues Erwachsenenschutzrecht

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Beginn: 13.12.2017 18:30
Ende: 13.12.2017 20:30
Ärztekammer für Oberösterreich

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Beginn: 13.12.2017 18:30
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