
2. Erwachsenenschutzgesetz: Grundlagen und Praxisfragen
Mit 1. Juni 2018 treten neue Bestimmungen das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich zum Teil umfassende Änderungen und Neuerungen im Bereich des Sachwalterschaftsrechts, der personenbezogenen Vertretungsmodelle sowie hinsichtlich der Einwilligung in die medizinische und pflegerische Behandlung. Damit die gelebte Praxis im Krankenanstaltenbetrieb bestens darauf vorbereitet ist, bietet der Vorstandsbereich Recht der Generaldirektion des Wr. Krankenanstaltenverbundes ein praxisorientiertes Schulungsprogramm an.
Aufbauend auf einer grundlagenbasierten Wissensvermittlung werden mögliche Praxisfragen andiskutiert und Lösungen erarbeitet. Ziel ist es, mit Themen wie „Rechtssicherheit“ und „rechtskonformes Handeln“ im Sinne der neuen Regelungen gut umzugehen und vor allem die „rechtlichen Spielregeln und Gestaltungsmöglichkeiten“ in der Praxis anwenden zu können.
Zielgruppe:
MitarbeiterInnen aus allen Bereichen, die mit diesen Neuregelungen im täglichen Arbeitsablauf konfrontiert sind. Zusätzlich für alle interessierte MitarbeiterInnen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Berührungspunkt mit diesen Rechtsbereichen haben.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
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