
Der medizinische Standard im klinischen Alltag
Alle klinisch tätigen ÄrztInnen haben die Verpflichtung, Ihre PatientInnen nach dem aktuellen Standard der medizinischen Wissenschaften zu behandeln. Damit stellt sich die Frage - was bedeutet „der Standard“? Prinzipiell definiert als eine Kombination aus naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, praktisch-klinischer Erfahrung und Umsetzbarkeit in den klinischen Alltag, greifen Sachverständige für die Beurteilung eines fraglichen Behandlungsfehlers sehr häufig auf sogenannten Leitlinien zurück.
Doch welchen Stellenwert haben diese Leitlinien tatsächlich? Dürfen oder müssen ÄrztInnen ihr Handeln uneingeschränkt daran ausrichten? Welche Verbindlichkeiten beanspruchen solche Leitlinien und wann darf oder muss sogar davon abgewichen werden? Diese Fragestellungen und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen versuchen die Referenten des ersten Teils dieses Symposiums zu beantworten.
Aber auch der zweite Teil der Veranstaltung stellt auf die Verpflichtung von ÄrztInnen ab, die von ihnen in Behandlung genommenen PatientInnen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaften zu behandeln.
Dabei geht es um die Frage, worüber PatientInnen unbedingt aufgeklärt werden müssen. Der Inhalt der ärztlichen Aufklärung ist eher unbestimmt definiert und verpflichtet ÄrztInnen über die mit der entsprechenden Behandlung assoziierten Risiken und Komplikationen zu informieren, bevor diese eine rechtswirksame Einwilligung dazu erteilen können.
Einig sind sich die obersten Gerichte jedoch, dass PatientInnen jedenfalls über die typischen Risiken einer Behandlung aufzuklären sind. In diesem Zusammenhang folgen die Höchstgerichte gerne den Stellungnahmen der Sachverständigen. Wir haben zwei allgemein beeeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige aus den Fächern Anästhesie und Intensivmedizin sowie Chirurgie eingeladen, dieses Thema mit uns zu diskutieren.
Wissenschaftliche Leitung
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, LL.M
Univ.-Prof. DDr. Philipp Metnitz, MBA
Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfallund Intensivmedizin,
Univ.-Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Medizinische Universität Graz
Seminarbeitrag:
Euro 70,- für FachärztInnen
Euro 35,- für ÄrztInnen in Ausbildung
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