Über uns

Osteopathie | Physiotherapie | Sportphysiotherapie | Heilmassage | Massage | Shiatsu Die permanente Kommunikation und enge Zusammenarbeit der Teammitglieder zeichnen uns aus und unterstreichen unsere Philosophie der gesamtheitlichen Therapie.

Informationen

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Bitte bringen Sie diesen zum ehest möglichen Zeitpunkt mit.

Sollte die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung notwendig sein (abhängig von Kasse bzw. Verordnung), übernehmen wir dies gerne für Sie! Eine weitere Therapieserie mit weniger als 13 Wochen Abstand zur letzten ist aber immer bewilligungspflichtig! Bitte vergessen Sie nicht Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten über bereits in Anspruch genommene Therapien zu informieren!

Wahlpraxis

Wir sind eine Wahlarztpraxis und haben keinen Kassenvertrag. Für die Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Leistungen bzw. Massagen bekommen Sie von uns eine Honorarnote gestellt, die von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist. Honorarnote, Überweisungsschein und Zahlungsbeleg können Sie anschließend bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten, wie beim Wahlarzt, den Kassenanteil Ihrer Versicherung rückerstattet. Über die genaue Höhe Ihres voraussichtlichen Selbstbehaltes können Sie sich gerne persönlich bei uns informieren. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte, ob diese die restlichen Kosten für die ambulanten Leistungen übernimmt!

Die Kosten für die osteopathische Behandlungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen, von den Zusatzversicherungen für Alternativmedizin allerdings grundsätzlich getragen. Es ist ratsam, sich bei der Zusatzversicherung über die Übernahme der Kosten zu informieren. Die Kosten, Anzahl und Dauer der Behandlungen richten sich nach der Art der Beschwerden und dem Heilungsverlauf.

Termine

Bitte beachten Sie, dass Ihr verspätetes Eintreffen die tatsächliche Therapiezeit reduziert. Daher bitten wir Sie um pünktliches Erscheinen. Im Falle einer Verhinderung oder Terminänderung bitten wir Sie, uns zum ehest möglichen Zeitpunkt zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin wieder vergeben können. Termine die weniger als 24 Stunden vorher storniert werden, müssen wir Ihnen zur Gänze verrechnen! Wir bitten um Verständnis.