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Ärztekammer bewertet Gesetzesentwurf zur Primärversorgung als wesentlich verbessert

Ärztekammer bewertet Gesetzesentwurf zur Primärversorgung als wesentlich verbessert

Bundeskurien-Obmann Steinhart: Ärztevertretung konnte sich zuletzt in Verhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen


Als wesentlich verbessert bewertet Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Bundesobmann der Kurie Niedergelassene Ärzte, den vergangenen Freitag in die Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zu Primärversorgungseinheiten (PVE): „Die Ärztevertretung konnte sich zuletzt in Verhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen und gegenüber früheren Entwürfen wesentliche Verbesserungen erreichen“, bilanziert Steinhart heute in einer Aussendung.

Durchsetzen konnte sich die Ärztekammer mit ihrer zentralen Forderung, dass es in Zukunft keine PVEs außerhalb von Gesamtverträgen geben soll. Der Gesetzesentwurf sieht folglich einen bundesweiten Gesamtvertrag vor. Details sowie die Honorierung sind auf Landesebene zu vereinbaren. Steinhart: „Damit konnten wir verhindern, dass sich jede PVE ohne den Schutz der Ärztekammer ihren Vertrag mit einer übermächtigen Kasse selbst und direkt ausmachen muss. “
Ein weiteres wichtiges Verhandlungsergebnis: Gewinnorientierte Organisationen sollen künftig keine PVE gründen dürfen, das soll ausschließlich gemeinnützigen Anbietern vorbehalten bleiben.

Die Ärztevertretung konnte auch als Verhandlungserfolg verbuchen, dass bei der Vergabe von PVEs in Zukunft niedergelassene Ärzte gegenüber Krankenanstalten bevorzugt werden sollen. Die Vergabe soll außerdem nach transparenten Kriterien und unter maßgeblicher Mitwirkung der Ärztekammer erfolgen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf haben wir erreicht, „dass Patienten nicht plötzlich ihren Vertrauensarzt verlieren und Ärzten die Standort- und Planungssicherheit erhalten bleibt“, so Steinhart.

Gutes Gesprächsklima mit der neuen Gesundheitsministerin

Steinhart begrüßt, dass „jetzt nach jahrelangen, oft sehr praxisfremd geführten Diskussionen mit der Politik endlich ein insgesamt akzeptabler Entwurf vorliegt. Insgesamt konnten nun in wesentlichen Punkten ethische und medizinische Grundsätze der Ärzteschaft einfließen. Das lässt uns auf ein auch weiterhin konstruktives und kooperatives Gesprächsklima mit der neuen Gesundheitsministerin hoffen und der künftigen Zusammenarbeit mit gesteigerten Erwartungen entgegensehen.“

Offene Fragen im Gesetzesentwurf

Einige Punkte von praktischer Relevanz lasse der Entwurf in seiner aktuellen Form allerdings noch offen, betont Steinhart: Zum Beispiel die Definition einer Obergrenze für PVEs pro Versorgungsregion, um den Erhalt der Hausärzte in Einzelordinationen sicher zu stellen.
Auch die von der Ärztekammer empfohlene Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten sei noch ungeklärt. Es fehle auch die verbindliche Klarstellung, dass Ambulatorien der Krankenkassen keine besseren Tarife als Ärzten angeboten werden dürfen. „Dadurch droht eine Benachteiligung niedergelassener Ärzte“, warnt Steinhart.

Ungeklärt sei auch die Finanzierung, bemängelt der Bundeskurien-Obmann: „Der Entwurf spricht davon, dass 200 Millionen Euro für Primärversorgungseinheiten vorgesehen sind. Das ist allerdings kein frisches Geld, sondern innerhalb des Gesundheitsbudgets umverteiltes Geld, von dem wir nicht wissen, wem es weggenommen werden wird. Wir fordern deshalb insgesamt mehr Geld für den Ausbau der Primärversorgung.“

Quelle: ÖÄK

Bildquelle: shutterstock
 

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