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Komplementärmedizin ist Pflichtleistung der Krankenversicherung in der Schweiz

Komplementärmedizin ist Pflichtleistung der Krankenversicherung in der Schweiz

Seit 1. August.2017 sind 4 komplementärmedizinische Methoden Pflichtleistungen der Krankenversicherung in der Schweiz nach Volksabstimmung und wissenschaftlicher Evaluation


Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin werden in der Schweiz definitiv von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) vergütet. Der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed und die Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen begrüßen diesen Entscheid des Bundesrats. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin in der Schweiz die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung, hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.

 

Das Schweizer Volk hat sich am 17. Mai 2009 mit einer Zweidrittelmehrheit dafür ausgesprochen, dass Komplementärmedizin im Gesundheitswesen berücksichtigt werden muss. Eine zentrale Kernforderung des Verfassungsartikels 118a Komplementärmedizin ist die Vergütung von ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin über die obligatorische Krankenpflegever-sicherung (Grundversicherung).

 

Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Phytotherapie werden ab dem 1. August 2017 definitiv von der Obligatorischen Krankenpflege-versicherung (Grundversicherung) übernommen. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem Schulmediziner praktiziert werden, der in einer der vier Methoden eine Zusatzausbildung abgeschlossen hat, die von der nationalen Ärzteorganisation FMH anerkannt ist.

 

Das Krankenversicherungsgesetz KVG (1996) und der Verfassungsartikel 118a Komplementär-medizin (2009) sehen vor, allen Personen Zugang zu komplementärmedizinischen Leistungen zu ermöglichen (Solidaritätsprinzip). Dem Entscheid der Regierung war eine jahrelange Kontroverse über die Vergütung komplementärmedizinischer Leistungen vorausgegangen. Wissenschaftliche Programme, welche die Regierung in Auftrag gegeben hatte, wurden für politische Zwecke missbraucht. So wurden die Leistungen zeitweise nicht mehr vergütet.

 

Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt. Von Gesetzes wegen können nur Leistungen vergütet werden, die wirksam, zweckmäßig und wirksam sind (Art. 32 Voraussetzungen des Krankenversicherungsgesetzes KVG).

Wichtig ist der Entscheid der Regierung für alle Personen und Familien, die sich keine privaten Zusatzversicherungen leisten können und für Menschen mit Indikationen, bei denen es im konventionellen Bereich nur Alternativen mit höherem Risikopotential gibt.

 

Der Dachverband Komplementärmedizin und die Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen zeigen sich erfreut über den Grundsatzentscheid des Bundesrats zur Stärkung der Komplementärmedizin in der Grundversorgung.

 

Kontakt:

- Dr. med. Hansueli Albonico, ehemaliger Präsident Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisatio-nen, +41 79 59 579 48 / hu.albonico@hotmail.com

 

- Dr. med. Gisela Etter, Präsidentin Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, Vorstand Dakomed: +41 79 312 64 42 / etter.praxis@bluewin.ch

 

- Walter Stüdeli, Leiter Politik und Medien Dakomed: + 41 79 330 23 46 / walter.stuedeli@dakomed.ch

 

 

Der Dachverband Komplementärmedizin

Der Dachverband Komplementärmedizin setzt sich für die Berücksichtigung der Komplementär-medizin im schweizerischen Gesundheitswesen ein. Der Dachverband wurde im Jahr 2009 gegründet, um die Kernforderungen umzusetzen, die mit dem Verfassungsartikel 118a verbunden sind:

 

- Förderung der integrativen Medizin (Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin)

- Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen (Suva, Militär- und Invalidenversicherung)

- Förderung von Lehre und Forschung

- Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten

- Sicherstellung der Heilmittelvielfalt

 

Gründungsmitglieder sind Ärzte- und Therapeutenorganisationen, Spitäler, Schulen, Gesundheits-organisationen, der Schweizerische Drogistenverband und der Herstellerverband für komplementärmedizinische und pflanzliche Heilmittel.

 

Die UNION Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen

Die Union setzt sich seit 1996 erfolgreich für die Anerkennung der ärztlichen Komplementär-medizin im Gesundheitswesen ein und verlangt die Gleichberechtigung der Komplementärmedizin in Praxis, Lehre und Forschung. Sie engagiert sich für die Verankerung der Komplementärmedizin in der medizinischen Grundversorgung und fördert die Zusammenarbeit unter den angeschlossenen Ärzteorganisationen.

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