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ÖÄK-Vollversammlung beschließt Resolution „Ja zum Nichtraucherschutz!“

ÖÄK-Vollversammlung beschließt Resolution „Ja zum Nichtraucherschutz!“

Rücknahme des Rauchverbots in der Gastronomie wäre verantwortungsloser gesundheitspolitischer Rückschritt - Nichtraucherschutz und Ausweitung von Rauchverboten retten Leben!


Die Ärztinnen und Ärzte in der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) stehen nach wie vor hinter dem in der letzten Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossenen, nach dreijähriger Übergangszeit mit 1. Mai 2018 eintretenden Rauchverbots in der heimischen Gastronomie. Diesbezüglich spricht sich die Ärzteschaft mit aller Entschiedenheit gegen eine Aufhebung dieses Rauchverbots durch die kommende Bundesregierung aus und gibt mit der Verabschiedung einer Resolution durch die ÖÄK-Vollversammlung ein klares Bekenntnis zum Nichtraucherschutz nach europäischem Vorbild ab!

 

Ein Drittel aller Krebserkrankungen in Österreich sind auf das Rauchen sowie das passive „Mitrauchen“ zurückzuführen und 13.000 Österreicher sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass Passivrauchen dieselben gesundheitlichen Schäden wie aktives Rauchen verursacht. Schon alleine aus diesem Grund darf es - auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben – zu keiner Aufweichung, sondern es muss vielmehr zu einer Verschärfung des Nichtraucherschutzes kommen.

 

Die Mehrheit der europäischen Länder hat bereits vor Jahren Rauchverbote eingeführt und das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zählt in Europa von Island bis Zypern sowie von Spanien bis in die Ukraine zum Standard, dem sich Österreich endlich anschließen muss. Die Ausweitung des Nichtraucherschutzes führt zu einer signifikanten Abnahme von Herzinfarkten, Atemwegserkrankungen und Frühgeburten. Die Rücknahme des totalen Rauchverbots in der Gastronomie wäre ein gesundheitspolitischer Rückschritt.

 

Nichtraucherschutz und die Ausweitung von Rauchverboten retten Leben! In diesem Sinne wird die Ärzteschaft bei einer tatsächlichen Aufhebung des ursprünglich beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 direktdemokratische Initiativen zur Beibehaltung dieser Regelung prüfen und unterstützen.

Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer

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