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Rechte und Pflichten bei der Ausbildung zum Klinischen-/ Gesundheitspsychologen - Video

Rechte und Pflichten bei der Ausbildung zum Klinischen-/ Gesundheitspsychologen - Video

Mag. Oliver Bruck, Geschäftsführer der Österreichischen Akademie für Psychologie, zu den Rechten und Pflichten bei der Ausbildung zum Klinischen-/Gesundheitspsychologen, die im Psychologengesetz 2013 verankert sind.


In diesem Video erklärt Mag. Oliver Bruck, Geschäftsführer der Österreichischen Akademie für Psychologie die Rechte und Pflichten bei der Ausbildung zum Klinischen-/Gesundheitspsychologen.

 

Laut dem Psychologengesetz 2013 hat die praktische Fachausbildung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu erfolgen, d.h. alle Rechte und Pflichten, die mit einem regulären Arbeits- oder Dienstverhältnis verbunden sind, gelten auch für die Fachauszubildenden.

 

Das sind einerseits der Abschluss eines Dienstvertrages und die daraus resultierenden Rechte wie der Urlaubsanspruch, die Geldvorzahlung im Fall eines Krankenstandes etc.; andererseits sind Fachauszubildenden verpflichtet regelmäßige Arbeitszeiten einzuhalten, sind den Anweisungen der anleitenden Psychologen unterworfen etc.

 

Alle Infos rund um den Weg zur Klinischen Psychologin / zum Klinischen Psychologen bzw. zur Gesundheitspsychologin / zum Gesundheitspsychologen finden Sie in diesem Informationsvideo!

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