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Lungenfachärzte kritisieren Verordnung des Gesundheitsministeriums

Lungenfachärzte kritisieren Verordnung des Gesundheitsministeriums

Österreichs Lungenfachärzte kritisierten in einer Aussendung vehement einen Verordnungsentwurf für Gastronomie-Lehrlinge des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, bis zu eine Stunde pro Tag in Räumen arbeiten dürften, in denen geraucht wird.

 

Die Lungenfachärzte warnten eindringlich, dass jegliche Rauchexposition die Gesundheit schädigt, besonders aber bei Jugendlichen schwerwiegende gesundheitliche Folgen auftreten könnten. "Aber auch die Tatsache, dass alle Gastro-Lehrlinge, die vor dem 1. September ihr Lehrverhältnis begonnen haben, für ihre gesamte Lehrzeit der alten Regelung unterliegen, die einen noch deutlich längeren Aufenthalt der im Raucherbereich zulässt, wird von der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) angeprangert", hieß es in der Aussendung. Diese Jugendlichen seien besonders massiv von einem völlig unzureichenden Nichtraucherschutz betroffen.


Peter Schenk, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) und Abteilungsvorstand der Pulmologie am Landesklinikum Hochegg wurde so zitiert:

Passivrauch ausgesetzt zu sein, ist nicht nur eine Belästigung für die Betroffenen, sondern kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Jugendliche sind aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung sogar noch deutlich anfälliger als Erwachsene für die Folgen des Passivrauchs. Dies betrifft nicht nur die Lunge, sondern den ganzen Organismus. Die bisherigen Regelungen zum Schutz der Lehrlinge in der Gastronomie waren völlig unzureichend. Nun aber eine Verordnung zu erlassen, die die Schädigung der Gesundheit Jugendlicher erneut billigend in Kauf nimmt, ist unverantwortlich.

Aufgabe des Gesundheitsministeriums sei es hingegen, die Gesundheit zu fördern. Die bisher bestehende Regelung des Tabakgesetzes hätte besagt, dass die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen hätte, in denen nicht geraucht werden darf, sofern der Betrieb über solche Räume verfügt. Dies bedeute aber, dass sie an einem Acht-Stunden-Tag knapp vier Stunden im Raucherbereich beschäftigt werden dürften und damit Passivrauch ausgesetzt seien. Fatal sei, dass diese Regelung nun für die bereits bestehenden Lehrverhältnisse weiter gelten solle.


Schenk sagte: "Es ist aus medizinischer Sicht überhaupt nicht einzusehen, warum nicht eine neue Regelung für alle Gastro-Lehrlinge in Kraft gesetzt wird, die jegliche Rauchexposition verbietet und damit einen echten Schutz darstellt und zwar unabhängig vom Beginn des Lehrverhältnisses. Wir sehen uns mit einer weiteren Folge des eigentlich schon beschlossenen, von der Regierung aber gekippten generellen Rauchverbots in der Gastronomie konfrontiert." Es sei zu hoffen, dass noch viel mehr Menschen in Oktober das "Don't smoke"-Volksbegehren unterschreiben würden.

Quelle: APA

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