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Kein verpflichtendes Wochenenddienst für Kassen-Ärzte

Kein verpflichtendes Wochenenddienst für Kassen-Ärzte

Niedergelassene Kassen-Ärzte können nicht verpflichtet werden, an Wochenenden und Feiertagen Bereitschaftsdienste zu leisten. Das hat der Veraltungsgerichtshof entschieden. Betroffen sind sechs Bundesländer, die derzeit keine rechtliche Grundlage für verpflichtende Wochenenddienste haben. Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres betonte, dass die Versorgung der Patienten trotzdem nicht gefährdet sei.


Ein steirischer Kassenarzt hatte gegen die von Krankenkasse und Ärztekammer eingeteilten Dienste geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stimmt ihm nun zu. Der Gesamtvertrag verpflichte Ärzte zwar grundsätzlich dazu, Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen zu machen. Es fehle jedoch die rechtliche Grundlage, nämlich eine Verordnung durch die Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer. Konkret trifft dies derzeit auf sechs Bundesländer zu.


Im Burgenland, der Steiermark, Tirol, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg sind Ärzte derzeit nicht dazu verpflichtet, Bereitschaftsdienste zu machen. Die jeweiligen Ärztekammern müssen nun entsprechende Verordnungen erlassen, bestätigte Szekeres gegenüber der APA einen Bericht der "Wiener Zeitung" vom Wochenende. Der Präsident der Bundes-Ärztekammer geht davon aus, dass dies rasch geschieht. Diese hätten auch ein großes Interesse daran, die Sicherheit für die Patienten so rasch als möglich zu garantieren. Szekeres stellte allerdings klar, dass die Bundes-Ärztekammer den Landeskammern nicht vorgesetzt sei und er daher nichts anordnen könne. Von einem Versäumnis der Landeskammern wollte Szekeres nicht sprechen, es sei ihnen wohl nicht bewusst gewesen, dass man diese Verordnungen brauche.

 

Der Ärztekammer-Präsident betonte aber, dass die medizinische Versorgung auch an Wochenenden und Feiertagen nicht gefährdet sei. Er habe noch von keinen Problemen gehört. Die Ärzte würden die Wochenend- und Feiertagsdienste freiwillig machen. In Niederösterreich hat die Landes-Ärztekammer die Ärzte bereits aufgefordert, die Dienste freiwillig zu verrichten.


Der Bereitschaftsdienst an Feiertagen und Wochenenden ist in den jeweiligen Bundesländern nach Sprengeln eingeteilt. Darin wechseln sich die Ärzte nach Diensträdern ab. Wie oft der einzelne Vertragsarzt dazu verpflichtet ist, ist nicht geregelt. Organisiert wird die Bereitschaft durch die jeweilige Landesärztekammer. Die Einteilung der Dienste muss die Kammer mit der jeweiligen Landeskasse verhandeln und ist Teil des Kassenvertrages.


In Wien gibt es mit dem Ärztefunkdienst ein anderes System. Hier arbeiten die Ärzte auf freiwilliger Basis, erläuterte Szekeres. Ein freiwilliges Modell gebe es auch in Oberösterreich. In Kärnten geht man davon aus, dass es keine Verordnung mehr brauche, weil erst mit Februar eine Neuregelung zwischen Krankenkasse und Ärztekammer in Kraft getreten sei.

Quelle: APA

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