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Gesundheitsberufe müssen sich bis 30. Juni registrieren

Gesundheitsberufe müssen sich bis 30. Juni registrieren

Der Aufbau des Gesundheitsberufe-Registers geht in die Endphase. Die Frist für Anträge endet am 30. Juni 2019. Beschäftigten, die bis dahin nicht registriert sind, drohen der Verlust der Berufsberechtigung und Geldstrafen bis zu 3.600 Euro. Die Aufnahme ins Register - persönlich oder online - beantragen müssen Beschäftigte, die schon am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben.


Die nachträgliche Registrierung wäre laut Arbeiterkammer zwar möglich. Aber sie ist mit höherem bürokratischem Aufwand verbunden. Außerdem müssten Berufsangehörige sowie Dienstgeber mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro durch die Sanitätsbehörden rechnen. Die AK ist Registrierungsbehörde für jene Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind - und sie stellt auch die Berufsausweise aus.


Mit diesen kann gegenüber Patienten und Arbeitgebern die Qualifikation - die ebenfalls im Register erfasst wird - belegt werden. Denn das Register dient vor allem der Qualitätssicherung.


In den bisher zehn Monaten des Aufbaus hat die AK österreichweit schon mehr als 150.000 Anträge erfasst - womit die Schätzungen des Gesundheitsministeriums bei weitem übertroffen wurden. Dieses hatte mit rund 100.000 Menschen in den zehn betroffenen Pflege- und Gesundheitsberufen gerechnet. Registriert werden Diplomierte Pfleger, Pflege- und Pflegefachassistenten, Physio- und Ergotherpeuten, Diätologen, Logopäden, Orthopisten, Radiotechnologen sowie Biomedizinische Analytiker.


Weitere Informationen über das Register und die Registrierung finden Sie hier.

Quelle: APA

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