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ÖÄK-Mayer: Patientenschutz statt Fließbandabfertigung

ÖÄK-Mayer: Patientenschutz statt Fließbandabfertigung

 

Mit Unverständnis reagiert Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, auf die aktuellen Äußerungen des Salzburger Gesundheitsreferenten Christian Stöckl. Dieser hatte das geänderte Ärztearbeitszeitgesetz als Grund für lange Wartezeiten auf OP-Termine genannt, weil es kurzfristige und zusätzliche Operationstermine verhindere.

„Dieses Gesetz, das 2014 zum Schutz der Ärztinnen und Ärzte und auch der Patientinnen und Patienten abgeändert wurde, kann nicht schuld an organisatorischen Mängeln sein“, sagt Mayer.

Gerade für Ärztinnen und Ärzte muss sichergestellt sein, dass sie nicht wegen Übermüdung oder wegen eines unregelmäßigen Arbeitsrhythmus sich selbst, ihre Kollegen oder Patienten gefährden. „Natürlich wäre es für das Land mit weniger Aufwand verbunden, wenn die Ärzte wie früher 60 Stunden pro Woche arbeiten würden und man ihren Dienstplan zu allen Tages- und Nachtzeiten mit OP-Terminen vollstopfen könnte – eine patientensichere und zukunftsfähige Lösung ist das aber sicher nicht“, so Mayer: „Patientenschutz schließt eine Fließbandabfertigung aus.“

„Wenn die Funktionalität eines Systems also davon abhängt, ob man Ärztinnen und Ärzten ungenügende Ruhezeiten geben und somit die Patientensicherheit gefährden kann, dann liegt der Fehler doch eindeutig am System“, unterstreicht Mayer.

Falls das Land Unterstützung bei einer Spitalsorganisation brauche, die nicht auf der Ausbeutung von Ärztinnen und Ärzten beruht, stehe man gerne mit konstruktiver Expertise zur Verfügung. „Lösungsvorschläge haben wir genügend anzubieten, unsere Tür steht immer offen“, sagt Mayer. (sb)

Quelle: Österreichische Ärztekammer, IA

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