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Weitgehendes Besuchsverbot für die Landesklinik Hallein

Weitgehendes Besuchsverbot für die Landesklinik Hallein


Grund sind die stark gestiegenen Corona-Fallzahlen im Tennengau

 

Aufgrund der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Infektionen im Bezirk Hallein gilt ab Dienstag, 13. Oktober, bis auf Weiteres ein weitgehendes Besuchsverbot in der Landesklinik Hallein. "Diese Regelung wurde nach Absprache mit der Landespolitik und den zuständigen Gesundheitsbehörden getroffen und dient zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", teilt Paul Sungler, Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken, mit.

 

Ausnahmen sind nur für Väter in der Geburtenstation und für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen möglich – für diese Bereiche gilt nach wie vor die generelle Besuchsregelung der Salzburger Landeskliniken: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient für eine Stunde pro Tag.

 

Kurzinformation Landesklinik Hallein

Die Landesklinik Hallein stellt mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Grundversorgung von 50.000 Menschen im Tennengau sicher und verfügt über Abteilungen für Anästhesie und Intensivmedizin, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin und ein Satellitendepartment für Unfallchirurgie. Rund 6.200 stationäre Aufnahmen pro Jahr und rund 880 Geburten zeigen die Bedeutung der Klinik für die Region. Das Einzugsgebiet der Tagesklinik umfasst darüber hinaus die Stadt Salzburg, den Flachgau und den Pongau.

 

Für Rückfragen:

Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
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