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Erleichterungen bei Zutrittsregeln in den Salzburger Landeskliniken seit 19. Mai

Erleichterungen bei Zutrittsregeln in den Salzburger Landeskliniken seit 19. Mai

Nach einem "GreenCheck" können sich Geimpfte, Genesene und Getestete frei bewegen

 

Mit den bundesweiten Öffnungsschritten gibt es auch in den Salzburger Landeskliniken ab dem 19. Mai Erleichterungen  bei den Zutrittsregeln.

 

Was ändert sich für die Patientinnen und Patienten?

 

An den Standorten der Salzburger Landeskliniken werden nun an allen Eingängen "GreenChecks" durchgeführt. Zusätzlich zum gelben und roten Armband gibt es nun auch ein grünes Armband für folgende Personen:

 

  • Geimpfte: mindestens 22 Tage und maximal 9 Monate nach der Erstimpfung.
  • Genesene: ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid als Infizierte (beides nicht älter als 6 Monate).
  • Getestete: Akzeptiert werden Antigen-Selbsttests (nicht älter als 24 Stunden), Antigen-Tests von offiziellen Stellen (nicht älter als 48 Stunden), PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), Antikörper-Nachweise (nicht älter als 3 Monate).


Ein grünes Armband bedeutet, dass sich diese Person nach dem Zutritt frei auf dem Areal bzw. im Haus bewegen darf. Wir bitten unsere Patienten, vorab dafür zu sorgen, dass sie einen "grünen Status" nachweisen können. Kann eine Person keinen der oben genannten Nachweise erbringen, wird wie bisher das Primär-Screening an den Eingängen und das Sekundär-Screening in den Ambulanzen bzw. ein Antigen-Schnelltest bei stationärer Aufnahme durchgeführt.

 

Was ändert sich für Besuche?


Uniklinikum Campus LKH und Campus CDK: Aufgrund der Weitläufigkeit der Areale und der damit eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten bleiben die weitgehenden Verbote von Besuchen aufrecht. Ausnahmen gibt es weiterhin bei Patientinnen und Patienten in kritischen Lebenssituationen, auf der Geburtenstation, im Kinderbereich und im psychiatrischen Bereich.
Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg: Pro Patientin bzw. Patient ist ein Besuch pro Tag für eine Stunde erlaubt.


GreenCheck: In allen Fällen ist ein Zutritt nur mit einem grünen Armband möglich.


Was ändert sich für Begleitpersonen?


Notwendige Begleitpersonen für Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen oder gebrechliche Menschen haben wie bisher an allen Standorten Zutritt. 
GreenCheck, Primär-Screening und Antigen-Schnelltest: Begleitpersonen durchlaufen an den Eingängen einen GreenCheck. Mit einem grünen Armband dürfen sie sich frei bewegen. Erfüllen sie dafür nicht die Voraussetzungen, wird wie bisher das Primär-Screening an den Eingängen und danach in den Ambulanzen ein beaufsichtigter Antigen-Schnelltest durchgeführt.


Was ändert sich für Lieferanten und Dienstleister?


Lieferanten, Vertreter der Pharma-Industrie, Handwerker, Dienstleister etc. haben generell Zutritt. Sie müssen jedoch an den Eingängen einen GreenCheck bzw. ein Primär-Screening durchlaufen und – wenn sie dort tätig sind – in Ambulanzen oder Stationen einen beaufsichtigten Antigen-Schnelltest durchführen.

 

Alle Regeln sind auch auf der Homepage der Salzburger Landeskliniken (www.salk.at) nachzulesen.

 

 

Für Rückfragen:

Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
E-Mail: presse@salk.at

TITELBILD:Grünes Armband, "GreenCheck"/© SALK
www.salk.at

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