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Weitgehendes Besuchsverbot am Uniklinikum Salzburg wird aufgehoben

Weitgehendes Besuchsverbot am Uniklinikum Salzburg wird aufgehoben

An allen fünf Standorten gilt ab 14. Juni: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient für eine Stunde am Tag

 

Aufgrund der sinkenden Zahlen von Corona-Infektionen können mit 14. Juni auch an beiden Standorten des Uniklinikums Salzburg – Campus LKH und Campus CDK – die weitgehenden Besuchsverbote aufgehoben werden. Damit gilt nun am Uniklinikum Salzburg, in der Landesklinik Hallein, in der Landesklinik St. Veit und in der Landesklinik Tamsweg:

  • ein Besuch
  • pro Person
  • für eine Stunde


am Tag.


Als einheitliches Zeitfenster für diese Besuche steht täglich der Zeitraum von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung, wobei jeweils um 16 Uhr der letzte Einlass möglich ist. Alle Besuche müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen. Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten, ihre Familien und Freunde über diese Regeln zu informieren und Besuche vorab abzustimmen.

 

Gibt es Ausnahmen?

Die COVID-19-Öffnungsverordnung sieht vor, dass in Ausnahmen zusätzliche Besuche möglich sind. Diese Ausnahmen gelten

 

  • bei Patientinnen und Patienten in kritischen Lebenssituationen – z. B. in Palliativsituationen, vor und nach großen Operationen oder nach Unfällen,
  • für die Seelsorge und
  • auf Geburten-Stationen.


Ausnahmen aus den Besuchsregeln sind jeweils mit der Pflege auf der Station abzusprechen. Diese Ausnahmen werden dann in ein Besuchsverwaltungsprogramm eingetragen, mit dem an den Eingängen die Besuchsregeln umgesetzt werden können.


Wer darf besuchen?

Als Besuche sind folgende Personen zulassen:

 

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Getestete


Es gelten die Nachweise für den grünen Pass. Das sind derzeit:

 

Impfung:

  • Bei Impfstoffen mit zwei Teilimpfungen: mindestens 22 Tage und höchstens 9 Monate nach der ersten Teilimpfung.
  • Bei einer Impfung mit einer Teilimpfung: mindestens 22 Tage und höchsten 9 Monate nach der Impfung.


Genesen:

Ärztlicher Nachweis oder Absonderungs-Bescheid als Corona-positiv. Der Nachweis darf höchstens 6 Monate alt sein.


Test:

  • Antigen-Selbsttest mit QR-Code: höchstens 24 Stunden alt.
  • Antigen-Test einer öffentlichen Stelle: höchstens 48 Stunden alt.
  • PCR-Test: höchstens 72 Stunden alt.
    Nachweis über neutralisierende Antikörper: höchstens 3 Monate alt.

 

 

Medienkontakt für Rückfragen:

Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
E-Mail: presse@salk.at

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