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Termine nicht abzusagen „äußerst unfair gegenüber anderen Patientinnen und Patienten“

Termine nicht abzusagen „äußerst unfair gegenüber anderen Patientinnen und Patienten“

„Storno“-Gebühr für vereinbarte, aber nicht abgesagte Termine

Ziel ist es, Zahl der „Leer-Termine“ deutlich zu senken. Gebühr soll großteils in Strukturfonds zur Finanzierung einer verbesserten Kassenmedizin fließen. Ärztekammer Steiermark fordert tatkräftige Unterstützung durch Krankenkassen und Politik.

In einem Schreiben an die Österreichische Gesundheitskasse hat die Ärztekammer Steiermark verlangt, dass Patientinnen und Patienten, die einen fixierten Arzttermin ohne rechtzeitige Absage einfach nicht wahrnehmen, eine „Storno“-Gebühr entrichten sollen, die als Kassenposition von Ärztin oder Arzt bzw. einer anderen medizinischen Einrichtung direkt verrechnet werden soll. Das Forderungsschreiben wurde auch den anderen Sozialen Krankenversicherungen und der Politik übermittelt.

 

„Unser Ziel ist es nicht, dass diese Gebühr verrechnet werden muss. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten Termine, die sie nicht wahrnehmen können, immer und möglichst frühzeitig absagen“, stellt Dietmar Bayer, geschäftsführender Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark klar. „Die Nicht-Absage“ würde nämlich nicht nur zu „Leer-Terminen“ in Arztpraxen, Instituten und anderen ambulanten Einrichtungen führen, sondern sei „äußerst unfair gegenüber anderen Patientinnen und Patienten, die keinen Termin bekommen können, weil er durch Menschen blockiert wird, die sich den Luxus leisten, ohne Absage einen Termin nicht einzuhalten.“

 

So sieht es auch der Radiologe und Sprecher der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark, Peter Schmidt: „Wenn Termine zeitgerecht abgesagt werden, gehen die Wartezeiten für andere Menschen stark zurück.“

 

Damit es aber auch einen Nutzen für Patienten gibt, wenn jemand einen Termin ohne Absage verstreichen lässt, soll die dafür eingehobene Gebühr großteils in einen Strukturfonds zur Finanzierung einer verbesserten Kassenmedizin fließen. Nur der Verwaltungsaufwand ist der Arztpraxis, dem Institut oder einer anderen betroffenen Einrichtung abzugelten, so die Vorstellung der Ärztekammer Steiermark.

 

Bayer und Schmidt appellieren an Krankenkassen und Politik, diese Forderung „im Interesse des einzelnen und der gesamten Solidargemeinschaft tatkräftig zu unterstützen“.

Martin Novak

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