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Lockdown: Neue Besuchsregeln in den Salzburger Landeskliniken

Nur mehr ein Besuch pro Patientin und Patient pro Woche und 2G+-Status für Besucherinnen und Besucher
Gemäß der neuen COVID-Verordnung gilt ab sofort an allen Standorten für Besuche:
- 1 Besuch pro Patientin bzw. Patient pro Woche, sofern die Patientin bzw. der Patient für länger als eine Woche aufgenommen ist.
- Besucherinnen und Besucher benötigen einen 2G+-Status (geimpft oder genesen UND PCR-getestet).
- Die Besuchszeiten sind täglich von 14 bis 17 Uhr - der letzte Einlass ist um 16 Uhr möglich.
Zusätzliche Besuche sind möglich :
- im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung,
- für die Seelsorge,
- in kritischen Lebenssituationen,
- im Kinderbereich bzw. auf der Geburtenstation.
Wir bitten darum, zusätzliche Besuche mit der jeweiligen Station abzustimmen. Für alle Besuche gilt zudem die FFP2-Maskenpflicht.
Bislang galt für die Landesklinik Tamsweg ein Besuchsverbot. Nun gelten auch dort die oben angeführten Regeln.
Medienkontakt:
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmenskommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
E-Mail: presse@salk.at
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BILD: Uniklinikum Campus LKH | © SALK
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