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Hinweis der Österreichischen Ärztekammer: Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen

Trotz Lockerungen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin aufrecht, stellt die ÖÄK klar.
Der 5. März brachte einige Lockerungen bei den COVID-Schutzmaßnahmen mit sich. Die Österreichische Ärztekammer stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen dennoch weiter aufrecht bleibt. Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer haben jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.
„Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung“, hält die Österreichische Ärztekammer fest.
Medienkontakt:
Mag. Sascha Bunda
Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Österreichische Ärztekammer
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1010 Wien
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Mobil: +43 676 840 475 341
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