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SARAH HEINZE ZUR UNIVERSITÄTSPROFESSORIN FÜR GERICHTLICHE MEDIZIN BERUFEN

SARAH HEINZE ZUR UNIVERSITÄTSPROFESSORIN FÜR GERICHTLICHE MEDIZIN BERUFEN

Methodenweiterentwicklung und Digitalisierung als wissenschaftlicher Fokus

Mit Wirkung vom 01. August 2022 wurde Univ.-Prof.in Dr.in Sarah Heinze zur Universitätsprofessorin für das Fach „Gerichtliche Medizin“ an der Medizinischen Universität Graz ernannt. Die Rechtsmedizinerin und Radiologin kommt vom Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg an die Med Uni Graz, wo sie zuletzt als stellvertretende Ärztliche Direktorin und Fachbereichsleiterin für forensische Bildgebung und Forschung tätig war. In der Forschung setzt sie den Schwerpunkt auf Interdisziplinarität und verbindet die Rechtsmedizin mit bildgebenden Verfahren und neuen Methoden.


Große Expertise in Rechtsmedizin und Radiologie


Sarah Heinze wurde 1978 in Braunschweig, Deutschland, geboren und studierte Humanmedizin an der Universität Hamburg, wo sie ihre berufliche Laufbahn als Ärztin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf 2005 begann, ehe sie die Stelle als Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin der Charité in Berlin antrat. 2011 beendete sie die Ausbildung zur Fachärztin für Rechtsmedizin und begann ihre zweite Facharztausbildung für das Fach Radiologie, welche sie 2016 abschloss. In der Folge war sie an verschiedenen renommierten Zentren im Bereich der Rechtsmedizin tätig und hatte Lehraufträge u. a. an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der European Medical School Oldenburg-Groningen, ehe sie am Universitätsklinikum Heidelberg tätig wurde.


Neue Methoden und Digitalisierung in der Gerichtsmedizin


Ihre durch zwei Facharztausbildungen breitgefächerte Expertise ermöglicht ihr, durch die Kombination von Rechtsmedizin und Radiologie aktiv an der Weiterentwicklung der forensischen Bildgebung mitzuarbeiten. Ihr Schwerpunkt liegt in der Entwicklung neuer Methoden unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung der Qualität in beiden Fachrichtungen und der Anwendbarkeit in der täglichen Arbeit, dies sowohl in der klinischen Gerichtsmedizin unter Verwendung der dort erstellten radiologischen Daten als auch postmortal. Für die postmortalen Untersuchungen wird es in Zukunft einen Computertomographen am Diagnostik- & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin an der Med Uni Graz geben. Zusätzlich ist die Implementierung der Telemedizin im Fach geplant.

So werden neue Methoden auch in die Ausbildung der Studierenden einfließen, um das Fach noch intensiver näher zu bringen und die Bedeutung auch im ärztlichen Berufsalltag z.B. im Rahmen von Kindesmisshandlungen, häuslicher Gewalt oder aber auch der Totenbeschau zu verdeutlichen.

 

 

Weitere Informationen:
Univ.-Prof.in Dr.in med. Sarah Heinze
Professorin für Gerichtliche Medizin
Medizinische Universität Graz
Diagnostik- & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin
Tel.: +43 316 385 73121
sarah.heinze@medunigraz.at

https://www.medunigraz.at/news/

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