Artikel

Finanzausgleich: Ärztekammer kritisiert „Pläne aus der Mottenkiste“

Einschränkung bei der Rückerstattung für Wahlarztkosten – Aufweichung der Arbeitszeiten im Spital


Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) übt scharfe Kritik an aktuellen Vorhaben der heimischen Gesundheitspolitik. Diese wolle mit einer neuen Artikel 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern „Pläne aus der Mottenkiste“ reaktivieren und somit tiefgreifende Veränderungen im Gesundheitswesen vornehmen, sagte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger am Donnerstag in einer Aussendung: „Wir befürchten nachhaltige Abstriche im österreichischen Gesundheitssystem, das Versorgungsangebot und die Patientensicherheit betreffend.“

„Wie wir aus gut informierten Quellen erfahren haben, laufen derzeit im Rahmen des Finanzausgleichs Vorbereitungen auf Beamtenebene, die drastische Einschnitte in die medizinische Versorgung unseres Landes zum Ziel haben“, so Wechselberger. So soll beispielsweise neuerlich die Abschaffung der Rückerstattung von Wahlarztkosten geplant sein, obwohl sich alle politischen Parteien noch vor zwei Monaten dezidiert für deren Erhalt ausgesprochen hatten.

Der ÖÄK-Präsident: „Ich hoffe nicht, dass es sich hierbei um eine 180-Grad-Drehung zu Lasten der Bevölkerung handelt, sondern Wort gehalten wird und klare Aussagen der politisch Verantwortlichen diese patientenfeindliche Diskussion ein für alle Mal beenden.“ 

Schließlich wäre es unverantwortlich, die Patienten doppelt zur Kassa zu bitten, welche die Möglichkeit der freien Arztwahl nutzten und damit auch bereit seien, Versorgungsdefizite der Krankenkassen auszugleichen.

Rückschritte soll es auch bei den erst Anfang 2015 neu geregelten Arbeitszeitbestimmungen für Spitalsärzte geben. „Der Vorschlag, die Übergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen bei den Arbeitszeiten für Spitalsärzte über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern, ist ein Angriff auf die Qualität der medizinischen Versorgung in unseren Krankenhäusern“, kritisierte Wechselberger und forderte von den Systempartnern Handschlagqualität sowie das Beibehalten der bisherigen gesetzlichen Regelungen.

Die bekannt gewordenen Pläne würden in erster Linie Kostenerhöhungen, Ineffizienzen und Behinderungen in der Gesundheitsversorgung mit spürbaren Nachteilen für die in der Arztwahl eingeschränkten Patienten mit sich bringen. Gleichzeitig drohe eine Zunahme der Wartezeiten im niedergelassenen Bereich bei gleichzeitiger Abnahme der Versorgungsqualität in den Spitälern. Die ÖÄK werde daher alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Pläne zu stoppen, sagte Wechselberger abschließend.

Quelle: www.aerztekammer.at

Kommentare