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Für Ärztekammerpräsident Wechselberger sind die Verhandlungen über Primärversorgungsgesetz beendet

Für Ärztekammerpräsident Wechselberger sind die Verhandlungen über Primärversorgungsgesetz beendet

ÖÄK Präsident Dr. Artur Wechselberger nahm in der gestrigen Pressekonferenz zu den 15a-Vereinbarungen zur Zielsteuerung und zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Stellung. Bund und Länder haben sich geeinigt, die Ärztekammer fühlt sich jedoch nicht eingebunden.


Nach 16 Verhandlungsrunden sei man an einem Punkt angekommen, an der eine Fortsetzung keinen Sinn macht.

...so Ärztekammerpräsident Dr. Artur Wechselberger in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Ärztekammer kritisiert, dass weder die Ärzteschaft als Leistungserbringer, noch die Patienten eingebunden wurden.

ÖÄK Präsident Dr. Artur Wechselberger in der Pressekonferenz am Mittwoch zu den vorliegenden 15a Vereinbarungen

Laut Wechselberger wurden die schon damals von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) aufgezeigten Fehlentwicklungen weiter vorangetrieben: Bund, Länder und Sozialversicherung diktieren die Zielsteuerung Gesundheit und verzichten weiterhin auf die auf jahrzehntelanger Erfahrung beruhende Expertise der Ärztekammer. Und das, obwohl sie ihre ohnehin bescheidenen Ziele noch immer nicht erreicht haben – z.B. das Ziel, wenigstens einem Prozent der Bevölkerung eine verbesserte Primärversorgung zukommen zu lassen. Gleichzeitig manifestiert sich in den Plänen der bürokratische Moloch eines zentral geplanten, gesteuerten und kontrollierten Gesundheitssystems.

Die österreichische Ärztekammer fordert in Ihrer Presseaussendung:

  • Echte Einbindung in die Gestaltung des österreichischen Gesundheitswesens, besonders auch in die Stellenplanung – statt „pro forma"-Recht zur Stellungnahme
  • Ausbau des Versorgungssystems im niedergelassenen Bereich durch Schaffung neuer Kassenstellen
  • Attraktivierung des ärztlichen Arbeitsumfelds im Spital und im Kassensystem
  • Kein Aufweichen der Arbeitnehmer-Schutzgesetze für angestellte Ärztinnen und Ärzte
  • Kein automatischer Verlust der Verträge mit Sonderkrankenversicherungsträgern bei Rücklegung eines Gebietskrankenkassen-Vertrags
  • Vollständige Finanzierung der Lehrpraxen
  • Behebung der technischen Mängel und Finanzierung des Praxisaufwandes für ELGA inklusive e-Medikation
  • Priorität der Versorgung in Arztpraxen bzw. ärztlichen Gruppenpraxen vor der Versorgung durch Krankenanstalten oder durch kasseneigene Einrichtungen
  • Schutz des Hausarztes als Primärversorger

 

Quelle: Pressarchiv ÖÄK

Fotos: ÖÄK/Bernhard Noll

 

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