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Massive Verschlechterung der spitalsärztlichen Versorgung steht vor der Tür

Die Steuerung der Spitalsversorgung liegt nun völlig in der Hand der Planer und Bürokraten, warnt Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer


Der Entwurf der jüngsten Art. 15a-Vereinbarung, die – beginnend mit dem morgen stattfindenden Ministerrat –  in gesetzliche Rahmenbedingungen gegossen werden soll, bringe auch in der spitalsärztlichen Versorgung massive Verschlechterungen mit sich, warnt Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK).  „Die Steuerung der Spitalsversorgung liegt nun völlig in der Hand der Planer und Bürokraten, bei der die Meinung der Ärztinnen und Ärzte – also der Experten, die sich Tag für Tag in der Ambulanz oder auf der Station um die Patienten kümmern – nicht berücksichtigt wird“, kritisiert Mayer. Er befürchte, dass die neuen Regelungen den Mindeststandard weiter senken sollen.

Die Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Gesetzliche Regelungen wie das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) sowie die Krankenanstaltengesetze der Länder legen dabei den Rahmen für die spitalsärztliche Versorgung der österreichischen Bevölkerung fest. Das solle sich nun durch die jüngste Art. 15a-Vereinbarung und ihren Ausführungsgesetzen ändern und wesentliche Verschlechterungen für die Spitalslandschaft mit sich bringen, so der oberste Vertreter der angestellten Ärzte.

Welche Aufgaben soll eine Standard-Krankenanstalt in Zukunft erfüllen

Dies betreffe zum einen den Entfall der transparenten Kriterien, wann und in welcher Form eine Krankenanstalt zu errichten ist. Diese Kriterien, wie beispielsweise die Verpflichtung zur permanenten Erstversorgung von Akutfällen in einem nach der Höhe der Einwohneranzahl definierten Einzugsgebiet, finden sich derzeit im Gesetz. Dazu Mayer: „Künftig sollen diese Kriterien nicht mehr gesetzlich vorgegeben sein, sondern an allgemeine Planungsgrundsätze angepasst werden. Wobei nicht klar geregelt ist, wie man hier vorgehen möchte. Das ist weder übersichtlich noch transparent.“

Weiters gehe es um die Frage, welche Aufgaben eine Standard-Krankenanstalt in Zukunft erfüllen soll: „Aktuell ist eine Standard-Krankenanstalt für die Basis- und Akutversorgung rund um die Uhr zuständig. Die neuen Entwürfe sehen dafür nur mehr die Sicherstellung der ambulanten Basisversorgung für chirurgische oder unfallchirurgische Akutfälle vor. Zudem sind Verschlechterungen hinsichtlich der unbedingt vorzuhaltenden Abteilungen in Krankenhäusern geplant.

Der Spitalsärzte-Vertreter kritisiert, dass es künftig möglich sein soll, ohne grobe gesetzliche Vorgaben den gesamten Spitalsbereich zu planen und zu steuern. Beispielhaft erwähnt Mayer die geplanten Erreichbarkeitskriterien, also die Zeitspannen, binnen derer zum Beispiel eine chirurgische Abteilung erreichbar sein muss:

„In Zukunft soll es möglich sein, Erreichbarkeitskriterien mit einem Federstrich hinaufzuschrauben, reduzierte Organisationsformen einzusetzen oder ganze Spitalsabteilungen aufzulassen. Das könnte sogar zu kompletten Schließungen von Spitälern führen.“

Das Ganze werde unter dem Titel „Stärkung des Gesundheitswesens“ verkauft, kritisiert Mayer: „Die neuen Vereinbarungen und Regelungen orientieren sich aber nicht daran, die Bevölkerung ausreichend spitalsärztlich zu versorgen. Stattdessen zielt die Politik darauf ab, medizinische Leistung zu verknappen und zu rationieren.“

Quelle: Österreichische Ärztekammer

Bildquelle: shutterstock

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