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ÖÄK-Szekeres: Ohne Kammern der freien Berufe mehr staatliche Regulierung und Bürokratie

ÖÄK-Szekeres: Ohne Kammern der freien Berufe mehr staatliche Regulierung und Bürokratie

Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in freiberuflichen Kammern würde Interessenvertretung schwächen – Selbstverwaltung sichert Freiheit der Berufsgruppen gegenüber dem Staat


Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ und der damit einhergehenden Debatte über eine mögliche Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in den österreichischen Kammern, warnt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), vor einem solchen Schritt:

Die Österreichische Ärztekammer, wie auch die anderen Kammern der freien Berufe, haben neben den vielfältigen Aufgaben in der Selbstverwaltung auch hoheitliche Aufgaben. Stellt man eine Pflichtmitgliedschaft in Frage, müssten diese behördlichen Aufgaben wieder an den Staat übertragen werden. Das würde noch mehr staatliche Regulierung und Bürokratie bedeuten.

Die Österreichische Ärztekammer und ihre Länderkammern sorgen für die ärztliche Selbstverwaltung, sie fungieren als Qualitätskontrolle des ärztlichen Berufsstandes, fördern die ärztliche Aus- und Weiterbildung, überwachen die Berufsausübung und sind Träger des ärztlichen Wohlfahrtsfonds. Die Ärztekammern erteilen die Bewilligung von Ausbildungsstellen sowie von Berufsberechtigungen, führen Verhandlungen mit Kassen und Dienstgebern sowie KV-Verhandlungen als Arbeitgebervertreter, bieten rechtliche Beratung, begutachten Gesetze, erstellen gesundheitspolitische Positionen und liefern individuelle Beratung von Ärztinnen und Ärzten letztendlich bis hin zur Organisation von Protesten.

 

Eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft würde die Interessenvertretung schwächer und umgekehrt die Leistungen für Mitglieder teurer machen beziehungsweise zwangsläufig zu einer Einschränkung des Leistungsangebotes führen. Die Mitgliedschaft in freiwilligen Interessenverbänden würde letztendlich das einzelne Mitglied mehr Geld in Form von höheren Mitgliedsbeiträgen kosten, sofern dieselben Leistungen erwartet werden. Gesetzliche Interessenvertretungen sind außerdem in Gesetzgebungsprozesse eingebunden, freiwillige Interessenvertretungen indes nicht - sie können höchstens kommentieren, aber nicht mitgestalten.

 

Die Selbstverwaltung gewährleiste der Ärzteschaft nicht nur die Freiheit und Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen, sondern auch die Unantastbarkeit der Rechte ihrer Klienten und Patienten.

Kammern stehen für die autonome, frei vom Staat und in Eigenverantwortung umgesetzte Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Was als Zwang angeprangert wird, sichert in Wirklichkeit die Freiheit der Berufsgruppen gegenüber dem Staat – denn wo es Selbstverwaltung durch Betroffene gibt, ist staatliche Macht begrenzt. Ohne gesetzliche Mitgliedschaft gäbe es keine Selbstverwaltung, sondern nur mehr staatlichen Einfluss und Bürokratie“, so Szekeres abschließend.

Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer

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